Geldwerten Vorteil für den Tesla-Dienstwagen berechnen: 0,25%, 0,5% und 0,03% mit Beispielen
Für einen rein elektrischen Dienstwagen setzen Sie jeden Monat 1% eines Viertels des Bruttolistenpreises an, das zuvor auf volle 100 € abgerundet wird, solange der Listenpreis die Grenze für das Datum der Anschaffung oder ersten Überlassung nicht übersteigt: 100.000 € vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2030. Oberhalb der Grenze zählt die Hälfte. Für den Arbeitsweg kommen 0,03% desselben gekürzten Werts je Entfernungskilometer und Monat hinzu. Ein Tesla mit angenommenem Listenpreis von 52.990 €, erster Überlassung im März 2026 und 23 km Arbeitsweg ergibt 223,08 € im Monat (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 und § 8 Abs. 2 EStG).
Welche Preisgrenze für Ihren Tesla gilt
Beim Dienstwagen zählt das Datum, an dem der Arbeitgeber das Fahrzeug erstmals einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlässt; Kauf- oder Leasingbeginn beim Arbeitgeber spielen keine Rolle (BMF-Schreiben vom 5. November 2021, Rz. 21 und 22). Selbstständige richten sich nach Anschaffung oder Leasingbeginn. Für Anschaffungen oder erste Überlassungen vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023 liegt die Grenze bei 60.000 €; für Nutzungsmonate im Jahr 2019 galt die Hälfte des Listenpreises. Zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 30. Juni 2025 beträgt sie 70.000 €. Vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2030 gilt eine Grenze von 100.000 €. Oberhalb der jeweiligen Grenze zählt der halbe Listenpreis, also 0,5% im Monat. Das Jahr 2030 begrenzt den Zeitraum für Anschaffung oder erste Überlassung. Der gekürzte Wert gilt für die gesamte Nutzungsdauer, auch nach 2030 (Rz. 12).
Rechenweg: erst kürzen, dann abrunden
Der Bruttolistenpreis ist der inländische Listenpreis bei Erstzulassung einschließlich werkseitiger Sonderausstattung und Umsatzsteuer, auch bei gebrauchten oder geleasten Fahrzeugen (R 8.1 Abs. 9 Nr. 1 Satz 6 LStR). Zuerst teilen Sie ihn durch vier oder zwei, danach runden Sie auf volle 100 € ab (BMF-Schreiben vom 5. November 2021, Rz. 12). Beispiel mit einem angenommenen Listenpreis von 52.990 € und erster Überlassung im März 2026: 52.990 € ÷ 4 = 13.247,50 €, abgerundet 13.200 €. Die Privatnutzung ergibt 1% × 13.200 € = 132,00 € im Monat. Für 23 km Arbeitsweg kommen 0,03% × 13.200 € × 23 = 91,08 € hinzu. Zusammen sind das 223,08 € im Monat oder 2.676,96 € im Jahr. Ohne E-Auto-Regel wären es 894,01 € im Monat. Liegt der Listenpreis über der Grenze, etwa bei 108.990 € und Anschaffung im Februar 2026, gilt die Hälfte: 54.495 €, abgerundet 54.400 €. Daraus folgen 544,00 € für die Privatnutzung und 375,36 € für 23 km Arbeitsweg im Monat.
Arbeitsweg: 0,03% im Monat oder 0,002% je Fahrt
Der Zuschlag von 0,03% fällt für jeden Monat an, in dem der Wagen zur Verfügung steht, auch bei Homeoffice oder Teilzeit (BMF-Schreiben vom 3. März 2022, Rn. 12). Wer selten ins Büro fährt, kann den Arbeitsweg einzeln bewerten: 0,002% des gekürzten Listenpreises je Entfernungskilometer und tatsächlicher Fahrt, höchstens 180 Fahrten im Jahr, mit datierten monatlichen Erklärungen gegenüber dem Arbeitgeber (Rn. 13). Im Beispiel mit 8 Bürotagen im Monat ergibt das 0,002% × 13.200 € × 23 × 8 = 48,58 €; die 0,03%-Regel führt zu 91,08 €. Arbeitnehmer können die Einzelbewertung auch erst in der Einkommensteuererklärung wählen.
Fahrtenbuchmethode und Kostendeckelung
Mit einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch versteuern Sie den Anteil der tatsächlichen Gesamtkosten, der auf Privatfahrten und Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte entfällt (§ 8 Abs. 2 Satz 4 EStG). Beim E-Auto gehen Abschreibung oder Leasingraten nur zu einem Viertel ein, oberhalb der Preisgrenze zur Hälfte; Strom, Versicherung und Wartung zählen voll (BMF-Schreiben vom 5. November 2021, Rz. 15 bis 18). Beispiel mit einem angenommenen Kaufpreis von 52.990 € einschließlich Umsatzsteuer: Abschreibung 52.990 € × 1/4 × 12,5% = 1.655,94 €, dazu 900 € Strom, 1.100 € Versicherung und 400 € Wartung, zusammen 4.055,94 €. Das Fahrtenbuch weist 25.000 km aus, davon 3.500 km privat und 2.300 km zur ersten Tätigkeitsstätte. Der Anteil von 23,2% ergibt einen geldwerten Vorteil von 940,98 € im Jahr; nach der Pauschalmethode wären es 2.676,96 €. Die Pauschalwerte sind außerdem auf die nachgewiesenen Gesamtkosten des Fahrzeugs begrenzt; beim E-Auto fließt die Abschreibung auch in diesen Vergleich nur gekürzt ein (BMF-Schreiben vom 3. März 2022, Rn. 8, und vom 5. November 2021, Rz. 13). Odoproof erfasst die Kilometer jeder Tesla-Fahrt und weist private Kilometer und Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte getrennt aus.
Arbeitgeber, Selbstständige und Umsatzsteuer
Arbeitgeber erfassen den geldwerten Vorteil in der Lohnabrechnung. Ladestrom, den sie im Betrieb stellen, ist steuerfrei (§ 3 Nr. 46 EStG) und bei der 1%-Regelung mit dem Pauschalwert abgegolten. Lädt der Arbeitnehmer zu Hause, kann der Arbeitgeber 2026 die gemessenen Kilowattstunden steuerfrei erstatten, etwa 2.150 kWh laut Fahrzeugzähler × 0,34 € Strompreispauschale = 731,00 € (BMF-Schreiben vom 11. November 2025, Rn. 26 bis 30). Selbstständige dürfen die 1%-Regelung nur bei mehr als 50% betrieblicher Nutzung anwenden; Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte zählen dabei als betrieblich (BMF-Schreiben vom 18. November 2009, Rz. 1). Für die Umsatzsteuer gilt die E-Auto-Kürzung nicht. Nach der vereinfachten 1%-Methode, die eine Anwendung der 1%-Regelung bei der Einkommensteuer voraussetzt, beträgt die Bemessungsgrundlage im Beispiel 1% × 52.900 € × 80% = 423,20 € im Monat, die Umsatzsteuer darauf 80,41 € (Abschnitt 15.23 Abs. 5 UStAE).
Quellen
- § 6 EStG (Bewertung, 1%-Regelung und Kürzung für Elektrofahrzeuge) Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- § 8 EStG (geldwerter Vorteil, 0,03% und Fahrtenbuchmethode) Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- § 52 Abs. 12 EStG (Anwendungszeiträume der Preisgrenzen) Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- BMF-Schreiben vom 5. November 2021 (BStBl I S. 2205) zu Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen, Lohnsteuer-Handbuch 2026 Bundesministerium der Finanzen
- BMF-Schreiben vom 5. November 2021, Lohnsteuer-Handbuch 2025 (Grenze 70.000 €) Bundesministerium der Finanzen
- BMF-Schreiben vom 3. März 2022 (BStBl I S. 232) zur Überlassung betrieblicher Kraftfahrzeuge an Arbeitnehmer Bundesministerium der Finanzen
- R 8.1 Abs. 9 LStR, Lohnsteuer-Handbuch 2026 Bundesministerium der Finanzen
- BMF-Schreiben vom 11. November 2025 (BStBl I S. 1929) zum Laden von Elektrofahrzeugen Bundesministerium der Finanzen
- § 3 EStG (Nr. 16 Reisekostenerstattung, Nr. 46 Ladestrom, Nr. 50 Auslagenersatz) Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- BMF-Schreiben vom 18. November 2009 (BStBl I S. 1326) zur privaten Kfz-Nutzung bei Selbstständigen Bundesministerium der Finanzen
- Abschnitt 15.23 UStAE, Umsatzsteuer-Handbuch 2024 Bundesministerium der Finanzen
FAQ
Gilt die 0,25%-Regel auch für einen geleasten Tesla?+
Ja. Der Bruttolistenpreis gilt auch für geleaste und gebrauchte Fahrzeuge (R 8.1 Abs. 9 Nr. 1 Satz 6 LStR). Beim Dienstwagen entscheidet das Datum der ersten Überlassung an einen Arbeitnehmer über die Preisgrenze.
Was gilt für einen Tesla über 100.000 € Listenpreis?+
Bei Anschaffung oder erster Überlassung ab 1. Juli 2025 zählt oberhalb von 100.000 € der halbe Listenpreis. Der Satz beträgt damit 0,5% des Listenpreises im Monat, nach der Halbierung auf volle 100 € abgerundet.
Endet die Kürzung im Jahr 2030?+
Nein. Der 31. Dezember 2030 begrenzt den Zeitraum für Anschaffung oder erste Überlassung. Ein bis dahin überlassener Tesla behält den gekürzten Listenpreis für die gesamte Nutzungsdauer (BMF-Schreiben vom 5. November 2021, Rz. 12).
Beim E-Dienstwagen entscheidet das Datum der ersten Überlassung, ob ein Viertel oder die Hälfte des Listenpreises zählt, und ein Fahrtenbuch kann den Vorteil weiter senken. Odoproof führt das Fahrtenbuch Ihres Tesla automatisch. Starten Sie Ihre 7-tägige kostenlose Testphase.
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