Odoproof

Funktionen

Alles, um prüfungssicher zu bleiben

Gebaut für die Art, wie Fahrer und Unternehmen in Deutschland ihr Fahrtenbuch wirklich führen.

Automatische Fahrterfassung

Fahrten werden direkt aus Ihrem Tesla übernommen — mit Datum, Kilometerstand und Start/Ziel. Nichts von Hand einzutragen.

Aufteilung geschäftlich/privat

Ordnen Sie Fahrten einzeln oder gesammelt ein und erhalten Sie eine präzise geschäftliche Nutzungsquote.

Datenschutz von Grund auf

Minimale Zugriffsrechte auf Ihre Tesla-Daten, verschlüsselt und niemals verkauft.

Lückenlos und zeitnah

Aufzeichnungen entstehen beim Fahren und erfüllen die zeitnahe, lückenlose Führung, an der nachträgliche Fahrtenbücher scheitern.

GoBD-konforme Exporte

Exportieren Sie prüfungssichere Nachweise für Ihre Einkommensteuererklärung, die Lohnabrechnung oder Ihren Steuerberater.

Mehrere Fahrzeuge

Führen Sie mehr als einen Tesla und halten Sie die Aufzeichnungen je Fahrzeug getrennt.

Funktioniert mit jedem Tesla

Kompatibel mit jedem Tesla, unabhängig vom Bordcomputer (MCU1, MCU2, MCU3/Ryzen …). Im Fahrzeug ist nichts zu installieren.

Gespeicherte Orte

Hinterlegen Sie Ihre gewohnten Orte (Zuhause, Arbeit), damit jede Fahrt vorab als geschäftlich oder privat eingeordnet wird — Sie bestätigen nur noch.

Apps bald verfügbar

Die Apps für iOS und Android sowie eine App direkt im Tesla sind in der geschlossenen Beta und werden bald für alle verfügbar sein.

Für wen es gemacht ist

1

Dienstwagenfahrer

Halten Sie Ihre Privatfahrten sauber fest, damit Ihr geldwerter Vorteil korrekt ist — und Sie nicht über die 1%-Regelung zu viel Steuer zahlen.

2

Selbstständige & Freiberufler

Weisen Sie den privaten Anteil mit einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch nach und sichern Sie Ihren Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug.

3

Fuhrparks & Steuerberater

Standardisieren Sie Fahrtenbücher über alle Fahrer hinweg und schließen Sie die Bücher schneller ab.

Auf die Warteliste

Seien Sie als Erste dabei, Ihre Tesla-Kilometer prüfungssicher zu halten.

Auf Grundlage von § 8 Abs. 2 EStG, § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG sowie einschlägiger BMF-Schreiben und BFH-Rechtsprechung. Nur zur Information — keine Steuerberatung.

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